
Ermächtigungsrahmen – Steuerung der Exportkreditgarantien durch den Bund
Exportkreditgarantien des Bundes werden auf der Grundlage einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung übernommen. Der Ermächtigungsrahmen legt den jährlichen Höchstbetrag fest, bis zu dem Garantien, Bürgschaften und Gewährleistungen zur Förderung des Exports insgesamt übernommen werden können.
Was ist der Ermächtigungsrahmen?
Der Ermächtigungsrahmen wird durch das jährliche Haushaltsgesetz des Bundes festgelegt. Er definiert die Obergrenze, bis zu dem im Bundeshaushalt eine Haftungsübernahme für alle übernommenen Ausfuhrgewährleistungen des Bundes haushaltsrechtlich zulässig ist. Im Haushaltsgesetz 2025 beträgt dieser Rahmen beispielsweise 140 Milliarden Euro.
Wie wird der Ermächtigungsrahmen überwacht?
Die Überwachung des Rahmens erfolgt durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
- Höchsthaftungsbeträge für gedeckte Hauptforderungen (abzüglich der Selbstbeteiligung der Exporteure) werden auf den Ermächtigungsrahmen angerechnet.
- Zinsforderungen gelten nicht als Hauptforderungen im Sinne der Deckungszusage und werden daher nicht auf den Ermächtigungsrahmen angerechnet.
Die Belastung des Rahmens bleibt bestehen, bis der Deckungsnehmer nach Zahlung der gedeckten Forderung eine sogenannte Enthaftungserklärung abgibt.
Warum sind Enthaftungen wichtig?
Die Enthaftungserklärung sorgt dafür, dass bezahlte Forderungen aus dem Ermächtigungsrahmen gestrichen werden. Dies ist essenziell, damit diese Mittel für neue Deckungen verfügbar sind. Ohne Enthaftung würde der noch angeschriebene Bestand (Obligo) auf den Rahmen des Folgejahres angerechnet und die zukünftige Vergabe von Exportkreditgarantien einschränken.