Bild: Hand auf Tablet mit News
18. Dezember 2020

AGA-Report 316

EKG-Report
Deckungspraxis

5-Punkte Maßnahmenpaket: Bundesregierung erweitert Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen – Verbesserte Malus-Regelung berücksichtigt coronabedingte Schäden bis 30.6.2021

Das von der Bundesregierung beschlossene 5-Punkte Maßnahmenpaket enthält unter anderem eine Reihe von Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für Exportkreditgarantien. Dies betrifft auch die Malus-Regelung im Bereich der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG).

Bei der APG wird der Entgeltsatz für ein neues Vertragsjahr u.a. auf Basis der Schadenserfahrungen kalkuliert. Liegt die Schadensumme über den gezahlten Entgelten, wird bei einer etwaigen Vertragsverlängerung ein Entgeltaufschlag von 10 Prozent erhoben (sogenannte Malus-Regelung).

Um zu verhindern, dass coronabedingte – und damit unverschuldete – Schäden die Liquiditätssituation des Exporteurs verschlechtern, hatte der Bund im Juli entschieden, dass bei coronabedingten Schäden mit Fälligkeiten zwischen dem 01.03.2020 und 31.12.2020 der übliche Malus von 10 auf 5 Prozent reduziert wird. Diese Regelung wurde nun auf coronabedingte Schäden im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2021 ausgeweitet.

Voraussetzung dafür, dass der Malus auf 5 Prozent halbiert wird, ist weiterhin, dass die Höhe der nicht coronabedingten Schäden unter den gezahlten Entgelten liegt. Für den Fall, dass die nicht coronabedingten Schäden über den gezahlten Entgelten liegen, bleibt es beim Malus von 10 Prozent.

Jetzt zum Newsletter anmelden.

Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu den Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland.

Bild: Mann im Lager