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Honduras

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Privater Sektor
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere, devisenwirksame Geschäfte von Fall zu Fall.

Öffentlicher Sektor
Die Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen liegt bei 10 %. Der Erhöhungsteil des Selbstbehaltes ist nur auf den Exporteur übertragbar.  

Bei Lieferantenkreditdeckungen kann die Selbstbeteiligung nicht auf 5 % abgesenkt werden.

Es gelten die Grundsätze der nachhaltigen Kreditvergabe der OECD (Sustainable Lending).

 

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

Mittel-/langfristige Geschäfte, öffentlicher Sektor
Es sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.

Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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