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Irak

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

APG/revolvierende Deckungen
Aufhebung des Deckungsschutzes: Bei Zahlungsverzug ab 8 Wochen nach Fälligkeit. Dies ist grundsätzlich unverzüglich schriftlich an uns mitzuteilen.

Zudem gilt bei der APG bei derartigen Überfälligkeiten: Es sind nur Forderungen aus Versendungen gedeckt, die sich zum Zeitpunkt der automatischen Sperre innerhalb der Höchstbeträge befinden. Forderungen oder Forderungsteile können in die Höchstbeträge nicht nachrücken.


Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.

Ausnahmen: Bei Geschäften mit Anteilen ausländischer Zulieferungen bestehen Deckungsmöglichkeiten im Einzelfall.


APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.

Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.  

Bei Geschäften mit Anteilen ausländischer Zulieferungen bestehen Deckungsmöglichkeiten im Einzelfall.


Sicherheiten

Es sind grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums erforderlich.

Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn prüfungsfähige Unterlagen, insbesondere nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse dies rechtfertigen.

Kurzfristige Geschäfte
Im Einzelfall können Akkreditive irakischer Banken akzeptiert werden.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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