
Jordanien

Deckungspraxis
Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Nahen Osten sehr genau. Anträge für die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in die betroffenen Länder können im Rahmen der geltenden Beschlusslagen weiterhin gestellt werden. Bestehende Deckungen sind weiterhin gültig.
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Für größere Projekte bestehen nur bei besonderer Förderungswürdigkeit Deckungsmöglichkeiten.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Kurzfristige Geschäfte
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.

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