
Katar
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Länderkategorie

Deckungspraxis
Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Nahen Osten sehr genau. Anträge für die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in die betroffenen Länder können im Rahmen der geltenden Beschlusslagen weiterhin gestellt werden. Bestehende Deckungen sind weiterhin gültig.
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.

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