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Kenia

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Privater Sektor
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.

Öffentlicher Sektor
Es sind grundsätzlich Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.

Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

News

Alle Nachrichten für dieses Land auf einen Blick

Absicherung in der Praxis

Informationen für Exportgeschäfte nach Kenia
Grafik: Beispielberechnung für die Absicherung eines Keniageschäfts

Finanzierungslösungen für den Mittelstand

Die Beispielrechnung zeigt die Absicherungskosten eines Geschäftes über 1 Mio. Euro mit 3 Jahren Kreditlaufzeit.

Berechnen Sie die Kosten für Ihre Exportabsicherung:

Export- und 
Importvolumen – Deutschland/Kenia

Diagramm: Export- und Importvolumen - Deutschland/Kenia

Neugeschäft 
Exportkreditgarantien – Deutschland/Kenia

Diagramm: Neugeschäft Exportkreditgarantien – Deutschland/Kenia

Persönliche Beratung

Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.

Logo: Markterschließungsprogramm für KMU

Markterschließungsprogramm für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Programm mittelständische Unternehmen, in neue Exportmärkte einzutreten. Angeboten werden Veranstaltungen und Reisen zur Information, Erkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau. 

Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern

Der folgende Link verweist auf die entsprechende Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI). 

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.

Länderauswahl

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