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Deckungspraxis

Derzeit ist keine allgemeine Deckungspolitik für kurz-, mittel- und langfristige Geschäfte festgelegt. 

Für individuelle Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.

Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen von Waren, Technologie oder Software, die ganz oder teilweise für die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke oder zum Einbau in eine solche Anlage bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.  

Für alle Geschäfte ist erforderlich, dass vor Risikobeginn Banksicherheiten für alle Zahlungsverpflichtungen vorliegen. Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.

Für Forderungen gegen ausländische verbundene Unternehmen sind Banksicherheiten nicht erforderlich.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.

Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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