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Montenegro

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte.

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.  

Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Infrastrukturprojekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung von Fall zu Fall.


Sicherheiten

Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Sicherheiten einer etwaigen ausländischen Beteiligungsgesellschaft erforderlich oder von Fall zu Fall Staats- oder Bankgarantien.

Infrastrukturprojekte
Es sind Staatsgarantien erforderlich.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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