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Myanmar

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.

Für Transitware oder sonstige Auslandware bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall, sofern es sich dabei nicht um ausländische Zulieferungen handelt.


APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sowie für Güter, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden.

Ausnahmen: Die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind erfüllt.

Aufhebung des Deckungsschutzes: Bei Zahlungsverzug ab 12 Wochen nach Fälligkeit.
Bei Überfälligkeiten: Grundsätzlich unverzügliche schriftliche Mitteilung an uns. Forderungen aus Versendungen, die sich zum Zeitpunkt der automatischen Sperre innerhalb der Höchstbeträge befinden, sind gedeckt. Forderungen oder Forderungsteile können in die Höchstbeträge nicht nachrücken.

Öffentlicher Sektor
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

Öffentlicher Sektor
Es sind grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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