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Serbien

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten im Rahmen eines Plafonds in Höhe von 200 Mio. Euro mit einer Orientierungsgröße von 20 Mio. Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft. Diese kann bei besonderer Förderungswürdigkeit - insbesondere bei Projekten von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung, z.B. im Infrastrukturbereich - überschritten werden.

Bei Geschäften, die aus einem gebundenen Finanzkredit finanziert werden, erfolgt eine Anschreibung auf den Plafond erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages ("verschärftes Windhundverfahren").

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Kurzfristige Geschäfte
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.

Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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