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Sri Lanka
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Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte / APG-Geschäft
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Geschäft
Die Karenz- und schadensbegründenden Fristen für künftige Übernahmen von Lieferantenkrediten und anderen Forderungsdeckungen zugunsten von Exporteuren beträgt 6 Monate (s. auch Allgemeine Bedingungen; Nichtzahlungsfall, Konvertierungs- und Transferfall).
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Sicherheiten
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.
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