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Turkmenistan

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Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


APG-Länderbestimmung

Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor sind Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Dies gilt nicht für Geschäfte mit privatrechtlich organisierten Unternehmen des öffentlichen Sektors, an denen der Staat eine mehrheitliche Beteiligung hält oder auf die der Staat in erkennbarer Weise maßgeblich Einfluss ausübt.

Bitte beachten Sie auch die Darlegung ggf. erforderlicher Sicherheiten lt. untenstehender Anforderungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.

Bei Geschäften mit kreditierten örtlichen Kosten bestehen Deckungsmöglichkeiten im Einzelfall.

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen auch auf Gegengeschäftsbasis. 


Sicherheiten

Bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten und dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten oder Staatsgarantien erforderlich. Dies gilt ebenso für privatrechtlich organisierte Unternehmen des öffentlichen Sektors. Auf diese Sicherheiten kann bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor und privatrechtlich organisierten Unternehmen des öffentlichen Sektors verzichtet werden, wenn

  • es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder
  • der Besteller einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder
  • es sich um einen Besteller handelt, über den aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.

Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Staatsgarantien (Finanzministerium oder Zentralbank) erforderlich. Ein Verzicht auf diese Sicherheiten ist möglich, wenn die turkmenische Regierung als Darlehensnehmerin durch Präsidialerlass zur Kreditaufnahme bevollmächtigt ist. Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor und solchen mit privatrechtlich organisierten Unternehmen des öffentlichen Sektors sind grundsätzlich Banksicherheiten oder Staatsgarantien erforderlich.

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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