
6. März 2026
Deckungspraxis für Länder in Nahost
Neuigkeiten
Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Nahen Osten sehr genau. Anträge für die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in die betroffenen Länder können im Rahmen der geltenden Beschlusslagen weiterhin gestellt werden. Bestehende Deckungen sind weiterhin gültig.
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