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24. Februar 2023

Entlastung für Unternehmen im Erdbebengebiet

Neuigkeiten

Am 06. Februar 2023 ereignete sich in der türkisch-syrischen Grenzregion ein schweres Erdbeben. Die Zerstörung in der Region hat ein verheerendes Ausmaß und forderte Schätzungen zufolge mehr als 45.000 Menschenleben. Angesichts dieser Katastrophe hat der Bund im Rahmen der Exportkreditgarantien entschieden, betroffenen Unternehmen in der Erdbeben-Region eine Liquiditätsentlastung zu gewähren. Tilgungen bundesgedeckter Exportgeschäfte mit von der Erdbeben-Katastrophe betroffenen Schuldnern können befristet und ohne zusätzliches Entgelt für die Antragsteller prolongiert werden. Die bis zum 31. August 2023 befristete Maßnahme gilt für Fälligkeiten in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

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