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3. April 2023

EU und OCED Länder verständigen sich auf neue Regeln für Exportfinanzierung

Pressemitteilung BMWK

Pressemitteilung des BMWK

Die Europäische Union hat sich mit Mitgliedstaaten der OECD auf neue Regeln der Exportfinanzierung geeinigt. Die Grundsatzeinigung über den sog. OECD-Konsensus wurde heute von der OECD veröffentlicht.

Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin im BMWK: „Mit der Modernisierung werden Anreize für den Export besonders klimafreundlicher und transformationsrelevanter Technologie gesetzt. Exporteuren solcher Technologie können künftig besonders günstige Finanzierungsbedingungen geboten werden. Dies ist ein Schritt zu einer klimagerechteren Ausrichtung der staatlich geförderten Exportfinanzierung.“

Mit Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA besteht seit 1978 eine Übereinkunft1 (OECD-Konsensus) hinsichtlich dessen, nach welchen Grundsätzen Exportgeschäfte mit staatlichen Garantien abgesichert werden. Ziel der Übereinkunft ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Exporteuren verschiedener Länder zu sichern. Die Übereinkunft regelt insbesondere Rückzahlungsbedingungen, Mindestprämiensätze und Mindestzinssätze sowie Vorschriften zum Austausch von Informationen zwischen den Staaten.

 

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