
Angola

Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
APG-Länderbestimmung
Bitte beachten Sie die Darlegung gegebenenfalls erforderlicher Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
APG
Bei Höchstbeträgen über 2,5 Mio. Euro bestehen Sicherheitenerfordernisse wie für kurzfristige Geschäfte.
Kurzfristige Geschäfte, privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Mittel-/langfristige Geschäfte, privater Sektor
Es sind Sicherheiten einer im Einzelfall zu prüfenden Bank erforderlich.
Öffentlicher Sektor
Bei Geschäften mit Auftragswerten bis zu 500.000 Euro sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Bei Auftragswerten darüber und Kreditlaufzeiten über 360 Tagen sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide.
Hintergrundinformationen zu dem 'Kontinent mit Chancen' auf unserer Seite: Fokus Afrika
Alle Angaben ohne Gewähr.
Absicherung in der Praxis
Export- und
Importvolumen – Deutschland/Angola

Neugeschäft
Exportkreditgarantien – Deutschland/Angola


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