i) Vorbemerkungen
Die Systematik, die der Absicherung von Anzahlungsgarantien zugrunde liegt, lässt gut erkennen, dass die Gesamtsystematik des Instruments der Exportkreditgarantien maßgeblich von der zeitlichen Zäsur des „Lieferzeitpunktes“ bestimmt wird. Für die Risiken in dem Zeitraum zwischen Abschluss des Ausfuhrgeschäfts bis zur Lieferung (Fabrikationsphase), stellt der Bund als Hauptdeckung die Fabrikationsrisikodeckung zur Verfügung. Für die Risiken des sich anschließenden Zeitraum – ab Versand bis zur Erfüllung der dem Exporteur zustehenden Forderung – (Forderungsphase) steht die Lieferantenkreditdeckung als Hauptdeckung zur Verfügung.
Vor Lieferung anfallende Risiken aus der Ziehung von Anzahlungsgarantien werden grundsätzlich – abgesehen von einer Ausnahme – nur über die Fabrikationsrisikodeckung, also nicht gegenständlich mit einer Vertragsgarantiedeckung abgesichert bzw. gedeckt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind jene Fälle, in denen die Anzahlungsgarantie mit einer Avalgarantie abgesichert wird. Für den Zeitraum nach der Fabrikationsphase kann eine gegenständliche Deckung der Anzahlungsgarantie in Betracht kommen.