3. Anwendung der OECD-Käuferkategorien
Um ein einheitliches Käuferbewertungssystem zu gewährleisten, gelten die Käuferkategorien des OECD-Konsensus – soweit anzuwenden – für alle anderen Deckungsformen gleichermaßen: Die Kategorie SOV gilt für Risiken mit dem Finanzministerium oder der Zentralbank als Käufer, Darlehensnehmer oder Garant, die deutsche Kategorie SOV- für alle anderen staatlichen Zahlungsverpflichteten. Für private Käufer, Darlehensnehmer oder Garanten kommen die Kategorien CC0 – CC5 in Frage, wobei die Kategorie CC0 für einen Zahlungsverpflichteten angewendet wird, dessen Risiko mit dem des „Sovereign“ gleichzusetzen ist. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen der Kategorie SOV+ zugeordnet werden; dies setzt voraus, dass er über ein externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (Fitch, Moody’s oder Standard & Poors) verfügt, welches besser ist als das des Landes, in dem er seinen Sitz hat.
Analog zum Verfahren hinsichtlich der Länderkategorie ist auch die Käuferkategorie während der Laufzeit einer Grundsatzzusage garantiert. Bei Verlängerung der Grundsatzzusage wird die Käuferkategorie überprüft; diese Überprüfung kann zu einem abweichenden Ergebnis, d. h. zu einer Anpassung der Käuferkategorie, führen. Da bei der Kategorisierung maßgeblich auf die Jahresabschlusszahlen abgestellt wird, ist somit gewährleistet, dass zumindest bei einer möglichen zweiten Verlängerung die Überprüfung auf Basis aktualisierter Kennzahlen gegenüber der Erstkategorisierung erfolgen kann.