e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis

Die Übernahme einer Rahmenkreditdeckung im Sinne der Einräumung eines Höchstbetrages für Einzelkredite auf einen bestimmten ausländischen Schuldner sperrt nicht die weiterhin bestehende Möglichkeit, auf diesen ausländischen Schuldner auch eine Finanzkreditdeckung unabhängig von der Rahmenkreditdeckung auf Einzeldeckungsbasis zu den üblichen Konditionen zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn dieser Finanzkredit von seiner Größenordnung und seinem warenmäßigen Bezug unter den eingeräumten Höchstbetrag passen würde. Dass es zu einer solchen Konstellation überhaupt kommt, widerspricht zwar an sich dem Ausgangspunkt der Rahmenkreditdeckung, weil dieser gerade unterstellt, dass sich kleinere Finanzkredite nicht wirtschaftlich darstellen lassen. Gleichwohl sollte sie nicht völlig ausgeschlossen werden, da im Einzelfall besondere, sich darüber hinwegsetzende Interessen der Bank gegenüber dem Kunden eine Rolle spielen können. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy
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