9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)

Um übergeordneten WTO-Regelungen zu entsprechen müssen die Prämien risikobasiert sein und die Selbsttragung der öffentlichen Exportförderung der OECD-Mitgliedstaaten gewährleisten. Daher müssen die Prämieneinnahmen (und die Rückflüsse aus früheren Schäden) auf mittel- bis langfristige Sicht ausreichen, um die Schäden und Verwaltungskosten der Exportkreditagenturen zu erwirtschaften. 

In der OECD ist man sich darin einig, dass die Angemessenheit der Mindestprämien einer regelmäßigen, mehrjährigen Überprüfung unterzogen werden sollte. Dies erfolgt auf Basis eines sehr differenzierten Systems, welches auf Zahlungserfahrungen aus laufenden, d. h. unauffälligen, schadensgeneigten, schadensträchtigen sowie umgeschuldeten Transaktionen abstellt. Ausgewertet und analysiert werden diese Daten durch ein abgestimmtes Verfahren („Premium Feedback Tool“), in dem die zugrundeliegenden Meldungen der Mitgliedstaaten insgesamt ausgewertet werden. Eine Auswertung nach Mitgliedstaaten erfolgt ausdrücklich nicht. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy
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