1. Grundlagen

Die OECD-Mindestprämienregeln umfassen Kredite mit einer Laufzeit von zwei Jahren und länger. Diese werden im deutschen System für mittel- und langfristige Forderungsdeckungen angewendet.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass andere Produkte, also die Fabrikationsrisikodeckungen, Nebendeckungen und das Kurzfristgeschäft (Einzeldeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen) von den OECD-Regeln nicht berührt sind.

Gleichwohl ist es im deutschen System von elementarer Bedeutung, für die kurzfristigen Einzeldeckungen ein Prämiensystem zu schaffen, das keine Wertungswidersprüche zu den Prämien für mittel-/langfristige Einzeldeckungen aufweist. Dabei gilt es sicherzustellen, dass der Übergang der Prämiensätze vom kurz- zum mittel-/langfristigen Geschäft nahtlos erfolgt, sodass zwischen den Prämiensätzen für ein 23-Monatsgeschäft und denen für ein 24-Monatsgeschäft keine erkennbaren Brüche bestehen.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy
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