Zivile Schifffahrt

KlimakategorieNeubau eines Schiffs (≥2.000 BRZ)1,2Nachrüstung eines Schiffs (≥2.000 BRZ)1,2

Deckungs-erleichterung

 

(„Grüne Kategorie“)                                                                              

  • Schiff, das zum Betrieb mit CO2-emissionsfreien3 oder erneuerbaren Kraftstoffen4 fähig ist, einen EEDI-Wert hat, der mind. 10%5 unterhalb des IMO-Richtwerts liegt und für das der AER-Wert für die Dauer der Deckung regelmäßig an den Bund berichtet wird4
  • Schiff, das den EEDI-Wert von Neubauten aus der "grünen" Kategorie erfüllt und den AER-Wert für die Dauer der Deckung an den Bund berichtet4
  • Schiff, dessen Kraftstoffverbrauch durch die Instandhaltung/Nachrüstung um mind. 10%5 gesenkt und für das der AER-Wert für die Dauer der Deckung regelmäßig an den Bund berichtet wird4

Unveränderte Deckungs-konditionen

 

(„Weiße Kategorie“)

  • Schiff, das zum Betrieb mit CO2-emissionsfreien3 oder erneuerbaren Kraftstoffen4 fähig ist, einen EEDI-Wert hat, der mind. 6% unterhalb des IMO-Richtwerts liegt und für das der AER-Wert für die Dauer der Deckung regelmäßig an den Bund berichtet wird
  • Schiff, das den EEDI-Wert von Neubauten aus der "weißen" Kategorie erfüllt und den AER-Wert für die Dauer der Deckung regelmäßig an den Bund berichtet
  • Schiff, dessen Lebensdauer durch die Instandhaltung/ Nachrüstung nicht verlängert wird, auch wenn entweder der EEDI-Wert oder die AER-Berichtspflicht nicht erfüllt werden

Deckungsausschluss

 

(„Rote Kategorie“)

  • Schiff, das eine der Anforderungen an Neubauten aus der "weißen“ Kategorie nicht erfüllt
  • Schiff, das keine der Anforderungen an Nachrüstungen aus der "weißen“ Kategorie erfüllt und dessen Lebensdauer durch Instandhaltung/ Nachrüstung verlängert wird

 

1 Exklusive Ersatzteile; Kreuzfahrtschiffe ab 2000 Bruttoraumzahl (ehemals Bruttoregistertonne). 
2 Wenn Schiffe überwiegend fossile Kraftstoffe transportieren, ist die SLL fossile Energieträger anzuwenden.
3 CO2-emissionsfreien Kraftstoffe umfassen z.B. Wasserstoff. 
4 Gemäß einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie. 
5 10%-Reduktionsfaktor ggf. nach anstehender Aktualisierung der IMO-Richtwerte anzupassen. 
Abkürzungen: EEDI = Energy Efficiency Design Index, AER = Annual Efficiency Ratio, SNG = Synthetic Natural Gas, IMO = International Maritime Organization.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy
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