Eisen- und Stahlherstellung

KlimakategorieNeubau einer Anlage zur Herstellung von Eisen und StahlNachrüstung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Eisen und Stahl

Deckungserleichterung

                                                                            

(„Grüne Kategorie“)                                              

  • Eisen- und Stahlherstellung, die die einschlägigen Richtwerte zu Emissionen und/oder den Schrottanteil der EU-Taxonomie erfüllt
  • Anlage, die die Anforderung an Eisen- und Stahlherstellung aus der "grünen“ Kategorie erfüllt
  • CCUS-Nachrüstungen4 mit einer Abscheidungsrate von mind. 85%5
  • Sonstige Nachrüstungen, die zu einer Emissionsminderung von mind. 85%5 führen

Unveränderte Deckungskonditionen

 

(„Weiße Kategorie“)

  • Anlage, die mindestens zu einer Emissionsminderung von 40% gegenüber dem Hot Metal Benchmark nach EU-Taxonomie führt1

Sobald sich eine international marktgängige Definition für „Green Readiness“ etabliert hat, wird bei der nächsten periodischen Überprüfung als Anforderung für die „weiße“ Kategorie ergänzt, dass eine Anlage bereits ausgerichtet oder technisch nachrüstbar auf einen emissionsarmen Betrieb sein muss

ab 2030 nur noch, wenn mit nachhaltigem Wasserstoff2 betrieben

  • Anlage, die die Anforderungen an Neubauten aus der "weißen“ Kategorie erfüllt

→ Bis 2025 Hochofen, bei dem die Nachrüstung die THG-Emissionen nicht erhöht und die Lebensdauer nicht verlängert

Deckungsausschluss

 

(„Rote Kategorie“)

  • Anlage, die die Anforderungen an Neubauten aus der "weißen" Kategorie nicht erfüllt
  • Kokerei und sonstige Anlage zur Kohleverarbeitung für die Metallindustrie
  • Hochofen (BF-BOF3)
  • Anlage, die die Anforderungen an Nachrüstungen aus der "weißen" Kategorie nicht erfüllt
  • Hochofen (BF-BOF2), bei dem die Nachrüstung die THG-Emissionen erhöht oder die Lebensdauer verlängert
  • Kokerei und sonstige Anlage zur Kohleverarbeitung für die Metallindustrie

 

1 Gilt für Verfahren, für die es in der EU-Taxonomie keinen expliziten Benchmark gibt, z.B. Anlagen mit Direktreduktion (DRI). 
2 Grüner und, soweit in der Markthochlaufphase notwendig, kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff, dessen Herstellung die einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie und der Nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt. 
3 Blast Furnace-Basic Oxygen Furnace.
4 Carbon Capture Utilization & Storage – die Speicherung des CO2 muss den einschlägigen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen.
5 Abscheidungs-/Minderungsrate entspricht den Anforderungen des OECD CCSU und ist bei den periodischen Überprüfungen der SLL in Orientierung an EU-Taxonomie und bester verfügbarer Technologie anzupassen. Es wird außerdem geprüft, ob Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit emissionsfreier Energieträger ausreichen, um die Nutzung von CCUS für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger von der „grünen“ in die „weiße“ Kategorie zu schieben.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy