vi) Tilgungsbedingungen

Die Tilgungsbedingungen des gebundenen Finanzkredits müssen hinsichtlich der Laufzeit und der Tilgungsmodalitäten den internationalen Regeln, insbesondere des OECD-Konsensus entsprechen. Die vom Bund genehmigten Tilgungsbedingungen werden in der Garantieerklärung aufgeführt. Jede Abweichung davon bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundes (§ 15 Ziff. 2 der Allgemeinen Bedingungen (FKG)). Ohne Zustimmung des Bundes erfolgte Abweichungen gefährden den Deckungsschutz und können zur Haftungsbefreiung führen (§ 16 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen (FKG)).

Es müssen nur die Tilgungsbedingungen des gedeckten Kredits dem OECD-Konsensus entsprechen. Dieser auf den ersten Blick „feinsinnig“ erscheinende Hinweis gewinnt Bedeutung bei Bank-zu-Bank-Krediten. In diesen Fällen ist der interne Kredit der lokalen Bank an den Besteller nicht an den OECD-Konsensus gebunden. Die Einschaltung einer lokalen Bank eröffnet somit für den Besteller die Möglichkeit einer individuellen „konsensusfreien“ Regelung der Rückzahlungsbedingungen.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy
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