2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes

Das – jährlich vom Parlament neu verabschiedete – Haushaltsgesetz des Bundes (HHG) sieht drei verschiedene Ermächtigungsrahmen für die Übernahme exportbezogener Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vor (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 HHG). Ziel eines Ermächtigungsrahmens ist es, die Eventualverpflichtungen des Bundes in künftigen Haushaltsjahren inhaltlich zu bestimmen und nach oben zu begrenzen.

Das Haushaltsgesetz enthält nur die Rahmen selbst mit ihrer allgemeinen Zweckbestimmung und Bestimmungen zur Anrechnung auf die Rahmen. Die Einzelspezifikation der Zweckbestimmung befindet sich als Erläuterung im Haushaltsplan, und zwar in Einzelplan 32 (Bundesschuld), Kapitel 3208 (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen). Diese Erläuterungen sind durch Haushaltsvermerk für verbindlich erklärt.  

Die Ermächtigungsrahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes sind an dessen Laufzeit gebunden, gelten aber durch entsprechende Regelung automatisch bis zur Verkündigung des nächsten Haushaltgesetzes fort. Solange die Ermächtigungsrahmen gelten, können sie wiederholt in Anspruch genommen werden (Revolvingprinzip). Voraussetzung für eine erneute Inanspruchnahme ist, dass entsprechende Haftungsbeträge unter dem Rahmen wieder verfügbar sind, weil der Bund entweder – nach schadensfreiem Verlauf eines Geschäfts – ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte (Entschädigungs-)Leistungen erlangt hat (vgl. § 3 Abs. 5 HHG).

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy